Notar und Grundbuchkosten entstehen bei der Eigentumsübertragung einer Immobilie und zählen wie die Grunderwerbssteuer und die Maklergebühren zu den sogenannten Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb.
Welche Notar- und Grundbuchkosten beim Immobilienkauf bzw. -verkauf anfallen
Wer zahlt die Notar- und Grundbuchkosten und welche Kosten fallen hier an?
Notar und Grundbuchkosten entstehen bei der Eigentumsübertragung einer Immobilie und zählen wie die Grunderwerbssteuer und die Maklergebühren zu den sogenannten Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb. Der Notar ist zuständig für die Beurkundung und verlangt dafür Gebühren und den Ersatz seiner Auslagen. Den überwiegenden Teil der Notarkosten zahlt für gewöhnlich der Käufer. Das Grundbuchamt verlangt seine Kosten für die Bearbeitung der grundpfandrechtlichen Vorgänge. Ein wirksamer Eigentumswechsel kommt erst durch den Grundbucheintrag zustande. Für den Verkäufer fallen im Normalfall nur die Kosten an, die sich auf die Löschung der eingetragenen Grundschuld beziehen.
Für Notar und Grundbucheintrag können Sie mit ca. 1,5 % – 2 % des Kaufpreises rechnen. In etwa 1,0 % bis 1,5 % Notarkosten und 0,5% Grundbuchkosten. Die Gebühren richten sich nach der Höhe des Kaufpreises und nach der Art der angefallenen Tätigkeiten. Der Kostensatz der Notare ist bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und daher bei jedem Notar gleich.
Die Notargebühr beinhaltet folgende Punkte:
Die Beratung zur Gestaltung des Kaufvertrages durch den Notar
Den Entwurf des Kaufvertrages
Sowie die Beurkundung im Notartermin bei gleichzeitiger persönlicher Anwesenheit der Vertragsparteien
Auf der Website der Bundesnotarkammer finden Sie konkrete Berechnungsbeispiele zu Notarkosten.
Es können jedoch zusätzliche Notarkosten abgerechnet werden zB. für folgende Vorgänge:
Löschung der Grundschuld/en des Verkäufers
Vorkaufsverzichtserklärung einholen
Eintragung von Wohnrechten und Wegerechten
Fälligkeitsstellung des Kaufpreises
Eintragung der Auflassungsvormerkung in das Grundbuch. Es empfiehlt sich, dem Notar zu Anfang genau mitzuteilen, welche Leistungen von ihm erwartet werden und was im Grundbuch genau eingetragen bzw. verändert werden muss.
Notarkosten und Grundbuchkosten auf Seiten des Käufers:
Sie haben sich für den Kauf einer Immobilie entschieden und haben Ihre Traumwohnung/Ihr Traumhaus über uns gefunden? Vom Kaufinteressenten an einer Immobilie bis zum Immobilieneigentümer trennt Sie jetzt nur noch ein wichtiger Schritt: Die notarielle Beurkundung.
Wir kümmern uns um die Vorbereitung des Kaufvertrages durch ein Notariat und die Vereinbarung des Notartermins. In Deutschland ist es nämlich Pflicht, einen Immobilienkauf beim Notar beglaubigen zu lassen, andernfalls wäre der Vertrag ungültig. Dank unserer langjährigen Erfahrung verstehen wir die fachkundige Verhandlungsführung und stehen Ihnen gerne bei sämtlichen Fragen zur Seite.
Notarkosten und Grundbuchkosten auf Seiten des Verkäufers:
Sie haben sich für den Verkauf Ihrer Immobilie entschieden und mit unserer Hilfe auch den passenden Käufer gefunden? Dann geht es weiter mit dem nächsten Schritt: Der notariellen Beurkundung.
Welche Kosten kommen hier auf Sie zu? Vorweg: Den überwiegenden Teil der Notarkosten zahlt der Käufer. Für Sie fallen in der Regel nur die Kosten an, die sich auf die Löschung der eingetragenen Grundschuld beziehen. Informieren Sie sich hier über den Ablauf und die Kosten, die mit einer Grundschuldlöschung einhergehen.
Aber Vorsicht: Für die Begleichung aller Notarkosten, die im Zuge des Wohnungs-bzw. Hausverkaufs anfallen, haften Sie gemeinschaftlich mit dem Käufer!
Im Entwurf des notariellen Kaufvertrags wird geregelt sein, dass der Käufer die Notarkosten trägt. Wenn der Vertrag jedoch nicht zustande kam oder kommt, gilt diese Regelung nicht. Falls der Kaufvertrag im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Käufers nämlich rückabgewickelt werden muss, müssen Sie als Verkäufer die kompletten Notarkosten begleichen.
Wir sprechen erst nach abgeschlossener und positiver Beurteilung des potentiellen Käufers eine Empfehlung aus. Dazu erforderlich ist eine belastbare Bestätigung der finanzierenden Bank oder ein Nachweis von entsprechendem Eigenkapital.
Informieren Sie sich hier, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten oder finden Sie Ihre Traumimmobilie bei unseren aktuellen Angeboten: