Was bedeutet die Mietpreisbremse?
Das Gesetz zur Mietpreisbremse bei der Neu- oder Wiedervermietung von Wohnungen trat bereits am 01.06.2015 in Kraft. Bis zum Jahr 2015 durfte vom Vermieter bei einer Wiedervermietung grundsätzlich jede Miete verlangt werden, die der Markt hergab.